Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Mit Erteilung der Mietaufträge erkennt der Mieter - auch für künftige Mietaufträge - ausdrücklich die nachstehenden Mietbedingungen an.
Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Erteilung des Auftrags gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrags ausdrücklich vor.
Preise
Die Mietgebühr für die Überlassung der Geräte richtet sich nach der am Tage des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Lager Ludwigsburg zzgl. aller Versand- und Verpackungskosten. Alle Preisabsprachen und Abweichungen von unseren Listenpreisen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Mietzeit
Die Mietzeit wird von dem Zeitpunkt an berechnet, ab dem die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt an dem die vereinbarten Geräte unser Lager verlassen und endet mit dem Tag der Rückgabe. Soweit Geräte vor 15 Uhr aus- oder nach 10 Uhr zurückgeliefert werden, wird der volle Tagesmietpreis berechnet.
Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt werden. Samstage, Sonntage und Feiertage innerhalb des Mietzeitraums werden daher mitberechnet.
Wird ein Auftrag später als 3 Tage vor dem verbindlich angegebenen Buchungstermin storniert, wird dennoch für die vereinbarte Mietzeit die volle Miete berechnet.
Fälligkeit
Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Verzug
Bei nicht Fristgerechter Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt hiervon unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen die Rechnungsforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Mieters.
Rücktritt bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Aufträge im Zahlungsverzug, so können wir jederzeit vom Auftrag zurücktreten.
Beanstandungen
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind sie gegenstandslos.
Transportgefahr
Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit verlassen des Lagers in Ludwigsburg auf den Kunden über.
Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort der Geräte genaue Auskunft zu geben. Auf außergewöhnliche Umstände ist hinzuweisen. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Der Einsatz der Geräte in Unruhegebieten, insbesondere Kriegs-, Bürgerkriegs- und Katastrophengebieten ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte zu treffen, insbesondere bei Sand, Staub, Regen, Meerwasser etc. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Geräte extrem sorgfältig gegen Diebstahl und Abhandenkommen zu sichern.
Der Mieter hat die Geräte bei Empfang sorgfältig auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion zu prüfen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt und vermerkt werden. Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn es handelt sich um Beseitigung der bei Übergabe ausdrücklich gerügten Mängel. Defekte und ausgebrannte Scheinwerferbrenner werden zum Tagespreis berechnet. Zu einer Mietzinsminderung ist der Mieter nur berechtigt, wenn es sich um einen anfänglich vom Vermieter zu vertretenden Mangel der Mietsache handelt.
Eine gewerbliche Weitervermietung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.
Sicherheitsleistung
Grundsätzlich sind wir berechtigt vor Übergabe der Geräte eine Kaution in Höhe des Gesamtwertes der Geräte zu erheben.
Haftung
Der Kunde haftet für alle angemieteten Geräte von der Gefahrenübergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an uns. Dies gilt auch für den Fall leichter
Fahrlässigkeit, sowie Zufallsschäden. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Geräte unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Im Falle einer Beschlagnahmung der Geräte hat der Kunde Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalles, oder bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes, sowie Kosten der Wiederbeschaffung zu leisten.
Während der Mietdauer auftretende Defekte an den Geräten und Zubehörteilen oder von Verlusten ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter ist verpflichtet ein vom Vermieter angebotenes Ersatzgerät anzunehmen. Reparatureingriffe durch den Kunden selbst sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden Schadensersatzpflichtig. Nötige Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst bzw. durchgeführt.
Rückgabe an den Vermieter
Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte auf Beschädigung vor. Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet uns unaufgefordert auf eventuelle Schäden der Mietsachen aufmerksam zu machen.
Rechte und Pflichten des Vermieters
Haftung
Wir haften für die technische Funktionstüchtigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügen und dass die Miettechnik konzeptionell vollständig ist. Dies ist allein Sache des Mieters.
Im Fall der Mangelhaftigkeit der Geräte mindert sich der Mietzins anteilig erst ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge des Kunden. Der Anspruch entfällt, wenn der Mangel während der Mietzeit schuldhaft durch den Mieter oder durch Dritte verursacht wurde. Der Leistungsort für Abhilfe von Gerätemängeln ist das Lager Ludwigsburg.
Für Schäden und damit verbundene Folgen, die durch Gerätestörungen und Ausfälle entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir weisen Ausdrücklich darauf hin, dass der technische Erfolg von Ton- und Bildaufzeichnungen versichert werden kann.
Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Mietsache
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Mietgeräte von uns nach den allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung versichert.
Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil des Mietvertrags. Die Versicherungspauschale beträgt 5% des Mietpreises. Geltungsbereich ist Europa. Erhöhte Risiken sind grundsätzlich meldepflichtig, ein eventueller Versicherungszuschlag ist von Fall zu Fall zu ermitteln. Erhöhte Versicherungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Geräte sind vor Diebstahl ausreichend zu schützen und möglichst unauffällig zu verwahren. Aufbewahrung und Transport in Fahrzeugen haben bei verschlossenem Kofferraum zu erfolgen. Bei Kombi-/ Lieferwagen darf zudem der Innenbereich nicht einsehbar sein. Währende der Nachtzeit (22Uhr-6Uhr) besteht bei Belassen der Mietgegenstände in Fahrzeugen kein Versicherungsschutz.
Die Selbstbeteiligung aus der Versicherung beträgt € 500,- je Schadensfall zzgl. MwSt. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub beträgt der Selbstbehalt 25% des Geräteneuwertes, im Höchstfall aber € 11.000,-
Im Falle einer gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte hat der Mieter diese unter seinem Versicherungsschutz zu stellen und auftretende Schadensfälle über seine Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Geräte bleiben unser alleiniges Eigentum. Jede Überlassung der Geräte an Dritte- sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Bei einer Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags und der umgehenden Rücknahmen Mietgegenstände berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutz unseres Eigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden der uns durch den Ausfall unserer Geräte dadurch entsteht.
Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, oder Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Ludwigsburg.
Gerichtsstand ist soweit zulässig. Ludwigsburg
Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt, daß eine oder mehrere der Klauseln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte. Für diesen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine der unwirksamen Regelungen eine wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung zu vereinbaren.